Arbeiten bis zum Hitzeschlag?
Bremen, 12.07.2010
Angesichts von anhaltenden Temperaturen über 30 Grad ruft die Gewerkschaft NGG die Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe auf, sich ausreichend um den Schutz ihrer Beschäftigten zu kümmern und ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.
„Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten bis kurz vor einem Hitzeschlag. Dabei würde eine Lockerung der Bekleidungsvorschriften, die Bereitstellung kostenloser Getränke und vor allem ausreichend Pausen zu einer spürbaren Erleichterung führen.“, so Iris Höppner, Gewerkschaftssekretärin in der Region Bremen-Weser-Elbe.
„Da zurzeit auch verstärkt Überstunden aufgebaut werden, raten wir zudem alle Beschäftigten ihre tatsächlichen Arbeitszeiten in einen eigenen Kalender einzutragen. Wenn keine Stempeluhr vorhanden ist, können die Beschäftigten im Streitfall nur mit eigenen Aufzeichnungen ihre Überstunden nachweisen und sogar Überstundenzuschläge einfordern.“
Die Gewerkschaft NGG hat deshalb eine Kurzübersicht der allgemeinverbindlichen Manteltarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen und Bremen bereit gestellt.
Die wichtigsten Bestimmungen aus den Manteltarifverträgen für das Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen und Land Bremen:
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